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Barrierefreiheitserklärung

Einleitung
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.srh-karriere.de veröffentliche Webseite der SRH Holding (SdbR).

Die SRH Holding (SdbR) ist bemüht, ihre Website im Sinne der EU-Richtlinie 2019/882 („European Accessibility Act“) und im Einklang mit dem nationalen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zu gestalten.

 

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Die SRH Holding (SdbR) bietet den Abschluss von Arbeitsverträgen und Verträgen über Praktika in allen Bereichen an, die für den Betrieb des Unternehmens relevant sind. Zudem bietet die SRH Holding (SdbR) auch zum Zwecke des Abschlusses der genannten Verträge Kontakt- und Serviceleistungen an, wie zum Beispiel die Nutzung eines Online-Kontaktformulars, Hotline oder persönliche Terminvereinbarung.

 

Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die SRH Holding (SdbR) hat bei Konzeption, Webdesign und Bedienbarkeit darauf geachtet, die Internetpräsenz barrierefrei oder zumindest barrierearm zu gestalten.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 BFSG in Verbindung mit der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), die auf Grundlage von § 3 Abs. 2 BFSG erlassen wurde. In der BFSGV sind die Anforderungen an Dienstleistungen im Geschäftsverkehr in den §§ 12, 13 und 19 festgelegt. Die technischen Anforderungen bestimmen sich nach der EN 301 549. 

 

Diese Anforderungen wurden insbesondere wie folgt umgesetzt: 

  • Angepasste, einfache Bedienbarkeit, erleichterte, benutzerfreundliche Navigation
  • Erhöhte Sichtbarkeit von Kontakt- und Serviceleistungen von Schrift, Links, Buttons durch Farbkontraste, Kontaktbuttons sowie der Anfahrtsbeschreibung
  • Setzung von farblich abgesetzten Hyperlinks sowie Verwendung erhöhter Schriftgröße in Rubriken und Leistungsangeboten
  • Erkennbarkeit der Hyperlinks
  • Bedienbarkeit auch ohne Tatstatur

Die Website weist bereits in zahlreichen Bereichen eine gute Zugänglichkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer auf. Derzeit entspricht sie jedoch noch nicht vollständig den Vorgaben der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Im Zuge einer geplanten technischen Überarbeitung sollen die entsprechenden Anforderungen sukzessive umgesetzt werden.

Nicht barrierefrei sind bislang:

  • Download des/der PDF-Dokumente
  • Videos

 

Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt und berücksichtigt den Stand der Barrierefreiheit bzw. Barrierearmut unserer Seite bis zu diesem Tage.

 

Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:

SRH Holding SdbR
Bonhoefferstraße 1
69123 Heidelberg
Telefon: +49 6221 8223-0
Telefax: +49 6221 8223-109
E-Mail: info(at)srh.de

 

Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Diese Behörde ist am heutigen Tage noch nicht bekannt. Sobald diese Behörde bekannt ist, wird sie in einer aktualisierten Form der Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht werden.